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Termes et conditions
MUSIQUE DE VARIÉTÉ

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind eine Notwendigkeit und als Schutz beider Vertragspartner gedacht. Sie sollen Missverständnisse vermeiden. VARIETY MUSIC ist bemüht, die AGB fair für Veranstalter und Künstler zu gestalten.

 

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von VARIETY MUSIC, im folgenden „Künstler“ genannt, an die Veranstalter. Sie gelten insbesondere für sämtliche Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Planung, Ausrichtung und Durchführung einer musikalischen Begleitung.

 

§ 2 Angebot, Vertragsabschluss, Leistungsumfang

  1. Sämtliche Angebote des Künstlers sind bis zum Abschluss des Vertrages freibleibend. Der Künstler wird dem Veranstalter nach einer ersten Beratung per Mail und/oder telefonisch einen Kostenvoranschlag (Preisliste/Portfoliobroschüre) in Textform zukommen lassen. 

  2. Wenn der Kostenvoranschlag dem Veranstalter zusagt, wird ein Angebot erstellt. Dieses Angebot ist mit 80,00 EUR kostenpflichtig! Entschließt sich der Veranstalter das Angebot anzunehmen, so hat er dies dem Künstler in Textform (z.B. per Mail) mitzuteilen. 

  3. An das Angebot hält die Künstler sich 7 Tage ab Datum des Angebots gebunden.

  4. Mit Unterzeichnung des Angebots werden die gewünschten Künstler final für die Veranstaltung des Veranstalters blockiert und die 80,00 EUR für das Angebot werden gutgeschrieben. Mit Unterschrift des Angebotes werden 30% der Gesamtsumme fällig.

  5. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei termingebundenen Dienstleistungen ausgeschlossen.

  6. Der Leistungsumfang entspricht dem angenommenen Angebot. Änderungen, Erweiterungen oder Einschränkungen des Auftrags können im gegenseitigen Einvernehmen in Textform erfolgen. Anschließend wird der Gastspielvertrag erstellt.

  7. Der Künstler ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen einzelner vertraglicher Leistungen vorzunehmen, sofern diese nach Vertragsabschluss im Sinne der planmäßigen Durchführung der musikalischen Begleitung erforderlich werden. Das Recht erstreckt sich nur auf solche Änderungen und Abweichungen, durch welche das Gesamtbild der gebuchten Pakete nicht beeinträchtigt wird. Für die Durchführung der musikalischen Begleitung gilt insoweit die künstlerische Freiheit, d. h. die Art der Durchführung oder Setgestaltung können nicht Grund für eine nachträgliche Mängelrüge sein. 

  8. Im Anschluss an das unterschriebene Angebot erhält der Veranstalter den Gastspielvertrag, welcher die hier angegebenen AGBs erweitert. Mit unterschriebenen Gastspielvertrag gelten die darin angegebenen erweiterten Bedingungen der hier erfassten AGB.  

 

§ 3 Organisatorische Pflichten des Veranstalters

  1. Organisatorische Absprachen/Abläufe dürfen ausschließlich mit den zuständigen Booker/innen von VARIETY MUSIC besprochen werden und bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung. 

  2. Werden die Startzeit oder die Location der Veranstaltung geändert, ist dies umgehend mit dem Künstler zu kommunizieren. Sollte dieser eine weitere Verpflichtung am gleichen Datum haben, die durch die Änderung beeinflusst würde, besteht kein Anspruch mehr darauf, dass der Künstler die Veranstaltung begleitet. 

  3. Sämtliche Vertragsinhalte gelten auch für beauftrage Dritte des Veranstalters

  4. Acht Wochen vor Veranstaltungsbeginn muss das finale Briefing, was im Vorfeld zugeschickt wird, ausgefüllt an den Künstler zurückgeschickt werden. 

  5. Mitschnitte der Veranstaltung auf Tonträgern oder Videoaufnahmen dürfen vom Veranstalter ausschließlich für private Zwecke angefertigt und genutzt werden. Eine kommerzielle Nutzung, Verfremdung, Veröffentlichung im Internet oder in anderen Medien ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Künstlers untersagt. Bei einer Verletzung macht sich der Veranstalter schadensersatzpflichtig.

 

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. Mit dem unterschriebenen Gastspielvertrag wird eine Anzahlung (Reservierungs-/Planungspauschale) i. H. v. max. 30% fällig, die unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 7 Tagen an den Künstler gezahlt werden muss.

  2. Für die Zahlung der Restgagen erhält der Veranstalter etwa 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Rechnungen der gebuchten Musiker per Mail. Der Veranstalter hat – unabhängig vom Rechnungseingang – immer eine Zahlungsfrist von mind. 7 Werktagen. 

  3. Die Restgagen sind zwingend per Überweisung anzuweisen und müssen spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn auf den Konten der eingesetzten Musiker eingegangen sein. 

 

§ 5 Musikerpakete: Songanzahl- & Auswahl 

  1. Wedding: Im Zuge der Trauung sind bis zu vier Wunschsongs inkludiert. Diese dürfen frei ausgewählt werden. Ist ein Paket inkl. Hochzeitstanz gebucht, darf hier ein weiterer Song frei ausgewählt werden.

  2. Im Zuge von Empfängen/Dinner & Partybegleitung obliegt die Songauswahl & Gestaltung der musikalischen Begleitung dem Künstler.

  3. Der Veranstalter kann Wünsche, etwaige No-Go’s und bevorzugte Genres äußern, an denen sich der Künstler orientiert. Es werden im Vorfeld an die Buchung keine Setlisten verschickt. 

  4. Umsetzbarkeit: Die Songwünsche müssen musikalisch in der gebuchten Besetzung umsetzbar sein. Bei Bedenken in der Realisierung melden wir uns bei Euch. 

  5. Es besteht die Möglichkeit die Songanzahl kostenpflichtig upzugraden. 

 

§ 6 GEMA-Gebühren

  1. GEMA-Gebühren sind – insofern fällig – vom Veranstalter zu tragen. 

 

§ 7 Stornierungsbedingungen

  1. Nach Unterzeichnung des Angebotes ist eine Zahlung in Höhe von 30% der Gesamtsumme fällig. 

  2. Nach Abschluss des Vertrages und bis zwölf Monate vor Veranstaltungstermin ist eine Ausfallzahlung in Höhe von 50% der verbleibenden Restsumme fällig.

  3. Bis vier Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin ist eine Ausfallzahlung in Höhe von 80% der verbleibenden Restumme fällig. 

  4. Bei weniger als vier Monaten vor dem Veranstaltungsbeginn ist eine Ausfallzahlung in Höhe von 100% der Gesamtsumme fällig.

  5. Verhindert höhere Gewalt die Durchführung der Veranstaltung, so sind beide Vertragspartner von Ausfallzahlungspflichten befreit. Bereits angefallene Aufwände sind zu begleichen.

  6. Bei den Stornierungsbedingungen wurde berücksichtigt, dass in den angegebenen Zeiträumen ein entsprechender Arbeitsaufwand bereits angefallen ist und insbesondere ab einem gewissen Zeitpunkt der Termin für die Veranstaltung durch den Künstler nicht anderweitig vergeben werden kann. Dem Veranstalter bleibt es jedoch unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die in Punkt 1-5 genannten Pauschalen ist. 

 

§ 8 Krankheit/Ausfall des Künstlers

  1. Ist der Künstler infolge von Krankheit, Unfall oder anderen wichtigen Gründen (wie z.B. Todesfall in der Familie, etc.) nicht dazu in der Lage, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen, wird sich der Künstler um einen geeigneten Ersatz bemühen. Eine Ersatzpflicht besteht nicht. Für den Veranstalter entsteht hierdurch kein finanzieller Vor- oder Nachteil. Dem Veranstalter steht es in diesem Fall darüber hinaus frei, unmittelbar nach Kenntnisnahme, innerhalb von zwei Stunden vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits angefallenen Pauschalen & Gagen werden anschließend seitens des Künstlers erstattet.

  2. Sollte der Künstler, aufgrund einer zu spät kommunizierten Verschiebung der vereinbarten Startzeit seitens des Veranstalters, die Veranstaltung nicht wie vereinbart wahrnehmen können, ist der Künstler von der Pflicht befreit, sich um einen geeigneten Ersatz zu bemühen. Die Gagen sind vollumfänglich und anstandslos zu begleichen.

  3. Im Falle eines Ausfalls des gewünschten Begleitinstruments wird sich der Künstler um einen geeigneten Ersatz bemühen. Je nach Auslastung der Instrumentalisten am Veranstaltungsdatum, kann es sein, dass sich hierdurch das Begleitinstrument ändert, um spielfähig zu bleiben. Für den Veranstalter entsteht hierdurch kein finanzieller Vor- & Nachteil.

 

 

§ 7 Haftung

  1. Der Künstler verpflichtet sich, die ihm übertragenen Aufgaben mit fachlicher Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Künstler – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen – nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. 

  2. Der Künstler haftet nicht für nicht verschuldete Verspätungen wegen höherer Gewalt, wie beispielsweise eine Autopanne, ein Autounfall, Verkehrsstau oder widrige Witterungsverhältnisse (Starkregen, Schnee oder ähnliches). 

  3. Der Künstler haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden. Ansprüche des/der Veranstalter:in gegenüber Dritten sind von diesem auf seine Kosten unverzüglich direkt gegenüber dem Dritten geltend zu machen.

  4. Der Künstler haftet auch nicht für Schäden, die aus Vorgängen, die auf ausdrücklichen Wunsch des/der Veranstalter:in und gegen die Empfehlung des Künstlers, stattfinden, resultieren. 

  5. Der Künstler haftet nicht für zeitliche und sonstige Einschränkungen seitens der Veranstaltungslocation, die ihn an der Erfüllung seiner gebuchten Dienstleistung hindern. Die Gesamtgage (Punkt 4) ist vollumfänglich fällig.

  6. Der/Die Veranstalter:in haften im Zuge der o.g. Veranstaltung vollumfänglich für Schäden, die am Equipment/Kleidung des Künstlers durch Wetter- oder Fremdeinwirkung (Gäste & andere Dienstleister) entstanden sind. Dies beinhaltet vor allem Fehlentscheidung in Bezug auf Punkt 14. Dies gilt auch für Anweisungen durch eingesetzte Dritte. 

 

§ 8 Verjährung

  1. Mögliche Schadensersatzansprüche des/der Veranstalter:in, mit Ausnahme solcher, die aus der Verletzung von Leib, Leben und Gesundheit entstehen, verjähren binnen eines Jahres nach Entstehung. 

 

§ 9 Datenschutz

  1. Alle vom Veranstalter an die Künstler überlassenen Daten werden im Sinne der Datenschutzgrundverordnung vertraulich behandelt und gegenüber Dritten nur zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages offengelegt und weitergeleitet.

 

§ 10 Urheberrecht

  1. Die Internetseite www.variety-music.com und deren Inhalte wie Textbeiträge, Grafiken, Logos etc. sind urheberrechtlich geschützt. Insbesondere ist damit die Veröffentlichung, Vervielfältigung, Wiedergabe, Nachbildung, Übertragung oder Verbreitung der Inhalte in der Öffentlichkeit, elektronischen oder Printmedien sowie eine kommerzielle Nutzung untersagt.

 

§ 11 Widerrufsbelehrung

  1. Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ist das Widerrufsrecht bei termingebundenen Dienstleistungen ausgeschlossen.

 

§ 12 Schriftform/salvatorische Klausel

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dasselbe gilt für dieses Schriftformerfordernis.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen hierdurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

 

§ 13 Rechtswahl und Gerichtsstand

  1. Sitz des Künstlers ist 

VARIETY MUSIC

Inh. Moritz Philipp Alexander Steckensten

Fürberger Str. 48

42857 Remscheid

2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und der Künstler unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Gerichtsstand ist der Sitz der Künstlers.

TICKET AGB

1. Geltungsbereich

 

1.1 Die Allgemeinen Ticketkaufbedingungen (im weiteren „ATB") regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen Variety Music und seinen Kunden auf Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB; v.a. §§ 305 bis 312). Mit Erwerb eines Tickets über den Ticketshop auf www.variety-music.com gelten diese Bedingungen als vereinbart. Kunden, die nicht das Ticket ausschließlich für sich selbst kaufen, stehen dafür ein, dass derjenige, der das Ticket erhält, Kenntnis dieser ATB erhält und sie akzeptiert.

1.2 Aktuelle Informationen zu Ausnahmesituationen, die zu erweiterten oder veränderten Regelungen führen, finden sich auf unserer lnternetseite www.variety-music.com.

 

2. Besetzungen

2.1 Programm-, Termin-, Orts- und Besetzungsänderungen bleiben vorbehalten. Sollte die Aufführung mit anderen Künstlern erfolgen, lassen sich aus diesem Umstand für den Kunden keine Ansprüche ableiten. Für eine infolge höherer Gewalt oder Pietät ausgefallene Vorstellung wird kein Ersatz geleistet. Wir sind bemüht, eine Ersatzvorstellung anzubieten.

 

3. Ticketkauf - Allgemeine Regelungen

 

3.1 Reservierungen sind nicht möglich.

 

3.2 Gekaufte Tickets sind sofort auf Richtigkeit zu überprüfen. Für spätere Reklamationen liegt die Beweislast beim Kunden. Beim Kauf von Tickets besteht für den Kunden kein Widerrufsrecht nach § 312g Absatz 2 Satz i Nr. 9 BGB.

 

3.3 Grundsätzlich besteht kein Rückgaberecht für gekaufte Tickets. Auch der Widerruf für gekaufte Tickets ist von vornherein ausgeschlossen gem. EuGH, Urteil vom 31.03.2022, Aktenzeichen C-96/21.

 

3.4 Bei Verlust des Tickets kann dem Kunden ein Ersatzticket per E-Mail zugesandt werden, wenn er nachweist oder glaubhaft macht, welches Ticket erworben wurde. Der Besitzer eines Originaltickets hat den Vorrang vor dem Besitzer des Ersatztickets. Variety Music ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob der Besitzer eines Originaltickets dieses rechtmäßig besitzt. Der Besitzer eines Ersatztickets hat dann keinen Anspruch auf die Zuteilung eines anderen Platzes, wenn sein Platz vom Besitzer des Originaltickets in Anspruch genommen wird.

 

3.5 Im Rahmen des Online-Ticketverkaufs geht das Angebot für einen Vertragsabschluss vom Kunden aus. Der Kunde erhält eine E-Mail mit der Bestätigung des Ticket, wenn die Zahlung autorisiert ist. Mit der Bestätigung des Tickets per E-Mail nimmt Variety Music Vertragsangebot des Käufers an.

 

3.6 Falls Variety Music Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt werden, hat diese der Inhaber des nicht gedeckten Kontos zu tragen.

 

3.7 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Tickets im Eigentum von Variety Music.

 

3.8 Bei Ticketverfall ist eine Ersatzleistung ausgeschlossen. Bei Abbruch einer Veranstaltung bedingt durch höhere Gewalt und/oder Pietät hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung. Gekaufte Tickets dürfen nicht weiterverkauft werden.

 

3.9 Variety Music behält sich vor, die Anzahl von Tickets, die pro Person gekauft werden und die Abgabe ermäßigter Tickets und/oder einzuschränken.

 

3.10 Einzelne Leerplätze zischen zwei gebuchten Plätzen sind unzulässig. Diese werden automatisiert angeschlossen und dem Kunden Tickets mit den neuen Sitzplätzen zugesandt. Diese Tickets sind bindend, die ursprünglichen Plätze verfallen.

 

4. Eintrittspreise, Ermäßigungen, Laufzeiten

4.1 Im Ticketshop von Variety Music werden Tickets ausschließlich online verkauft. Der im Ticketshop durch den Kunden zu zahlende Preis kann die auf den Tickets aufgedruckten Ticketpreise übersteigen. Die von dem Kunden zu zahlenden Preise verstehen sich inklusive aller Gebühren (z. B. Vorverkaufsgebühren) und inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer und etwaiger Gebühren des gewählten Zahlungsmittels. Weitere Hinweise zur Bezahlung erfolgen beim Bestellvorgang.

 

5. Bezahlung

5.1 Im Ticketshop ist die Bezahlung via Kreditkarte, PayPal, Sofortüberweisung, Giropay und SEPA-Lastschrift möglich.

5.2 Gebühren, die über Fremdzahlungsdienstleister wie PayPal erhoben werden (z.B. der versicherte Kauf), müssen vom Käufer gezahlt werden. Variety Music kann für diese Gebühren nicht verantwortlich gemacht werden.

 

6. print@home

6.1 Print@home-Tickets können in der Regel bis Vorstellungsbeginn gebucht werden. Eine Rücknahme oder Umtausch von print@home-Tickets ist ausgeschlossen.

6.2 Nach Erhalt der elektronischen Fassung des print@home-Tickets druckt der Kunde diese in unveränderter Größe auf ein weißes Papier der Größe DIN A4 aus oder bringt diese auf seinem digitalen Endgerät mit. Es liegt im Verantwortungs- und Risikobereich des Kunden, sämtliche erforderlichen technischen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen und zu unterhalten, die für den Empfang des print@home-Tickets erforderlich sind.

 

6.3 Das print@home-Ticket ist bis zur Veranstaltung sorgfältig aufzubewahren und darf bei Gebrauch keine Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen aufweisen, welche die Eingangskontrolle unmöglich machen oder ver-/ behindern. Weist diese Beschädigungen, Verschmutzungen oder sonstige Beeinträchtigungen auf, besteht weder Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung noch auf Rückerstattung des von Kunden entrichteten Entgelts. Dies gilt auch bei Verlust der print@home-Tickets.

 

6.4 Der Einlass in eine Veranstaltung ist nur mit einem gültigen print@home-Ticket möglich. Dabei ist lediglich der erste Kunde, der diese am Einlass vorzeigt, eintrittsberechtigt. Die Vorlage einer Bestell-oder Kaufbestätigung ist dafür nicht ausreichend.

 

6.5 Jegliche Vervielfältigung, Kopie, Veränderung oder Nachahmung des print@home-Tickets und jede elektronische Weiterverbreitung der PDF-Datei ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt.

7. Einlass

7.1 Die Eingangsfoyers sind in der Regel eine Stunde vor Aufführungsbeginn geöffnet.

7.2 Dem Einlasspersonal ist das gültige Ticket vorzuzeigen.

 

7.3 Nach Vorstellungsbeginn haben Zuspätkommende keinen Anspruch auf Einlass und den gemieteten Platz.

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